Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Warenlieferung
bzw. sonstige Leistungen an unsere Kunden, auch in laufender und
künftiger Geschäftsverbindung. Vorrang haben nur individuelle Vertragsabreden. Im
übrigen gelten hilfsweise bei ergänzungsbedürftigen Vertragslücken die Einheitsbedingungen
der deutschen Textilindustrie (die Sie auf Wunsch kostenlos von uns
erhalten), in der jeweils gültigen Fassung.
Abweichende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners sind nur wirksam,
soweit wir sie schriftlich ausdrücklich anerkannt haben. In jedem anderen Fall lehnen
wir deren Geltung ab. Auch durch bloße Auslieferung unserer Ware erkennen wir
etwaige abweichende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners nicht an.
Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Die Anwendung
des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher
Sachen (EKG) und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen
Kaufverträgen (EAG) wird für die Verkaufsgeschäfte mit unseren Kunden
ausgeschlossen.
Für alle unsere Verkaufsgespräche wird die Rechtsordnung der Bundesrepublik
Deutschland als anwendbares Recht vereinbart, auch im internationalen Geschäftsverkehr.
Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist
ausschließlicher Gerichtsstand Würzburg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Erfüllungsort für die beiderseitigen Vertragspflichten ist Würzburg.
Preise
Die Preise verstehen sich in EURO netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen.
Neukunden
Der Mindestbestellwert für Erstaufträge beträgt EURO 1.000,–.
Lieferung
Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter EURO 500,– hat der Kunde die Kosten
für Porto und Verpackung zu tragen, bei Bestellungen über EURO 500,– trägt
der Lieferant die Kosten. Bei Auslandslieferungen trägt der Kunde die Kosten. Für
unsere Verpackungsmaterialien liegen Verwertungsgarantien vor. Die Verpackung
trägt ein entsprechendes Verwertungssymbol, sie wird billigst berechnet und nicht
zurückgenommen.
Wünscht der Kunde besondere Beförderungsart, z.B. Eiltransport, hat er dies vorher
mitzuteilen und dafür die Mehrkosten zu tragen.
Lieferzeit
Die angegebene bzw. vereinbarte Lieferzeit wird nach besten Kräften eingehalten.
Fälle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, besondere Schwierigkeiten
bei der Materialbeschaffung bzw. unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der
Produktion) befreien uns nach unserer Wahl von der Lieferpflicht und berechtigen uns
zur Verlängerung der Lieferzeit.
Wird die vereinbarte Lieferzeit schuldhaft überschritten, bestimmen sich die Rechte
des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er kann uns bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen.
Sie muß mindestens 18 Tage betragen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist der
Käufer gegebenenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder – wenn er kein
Kaufmann ist – Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Rücktritt
muß schriftlich angezeigt werden. Ist der Käufer Kaufmann, steht ihm nur das Rücktrittsrecht
zu.
Etwaige weitergehenden Ansprüche sind für ihn ausgeschlossen. Ist der Käufer nicht
Kaufmann, sind alle Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, die auf nur fahrlässigem
Handeln unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Versand
Der Versand erfolgt auf dem von uns aus günstigsten Weg unter Zugrundelegung von
wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die Ware reist in allen Fällen ab unserer Versandstelle
auf Gefahr des Käufers. Dieser ist verpflichtet, jede Sendung bei ihrer Ankunft
unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen. Wir sind berechtigt, die Lieferung
im Interesse und auf Rechnung des Käufers zu versichern. In diesem Fall verpflichtet
sich der Käufer, im Schadensfall zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen unverzüglich
eine amtliche Tatbestandsmeldung oder eidesstattliche Erklärung über den
entstandenen Verlust an die Versicherungsgesellschaft bzw. an uns zu senden. Bei
Verstoß dagegen entfällt ein etwaiger Ersatzanspruch des Käufers.
Behauptet der Käufer, die bestellte Ware ganz oder teilweise nicht oder nicht richtig
erhalten zu haben, trifft ihn dafür die Beweislast, wenn wir nachweisen, daß eine entsprechende
Sendung zeitlich passend zum Versand an ihn aufgegeben worden ist.
Beanstandungen
Der Käufer hat offensichtliche Mängel der Ware sowie Mehr oder Mindestlieferung
oder Falschlieferung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlußfrist von
10 Tagen bei uns eingehend nach Empfang unter Angabe von Kundennummer,
Rechnungsnummer und Rechnungsdatum schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen.
Ist der Käufer Kaufmann, richtet sich seine Untersuchungs- und Rügepflicht nach §
377, 378 HGB.
Gewährleistung
Zusicherungen über den Vertragsgegenstand müssen als solche bezeichnet und
schriftlich gegeben werden. Für geringfügige Abweichungen der Ware von Mustern,
Modellen, Katalogen oder Prospekten in Form, Farbe oder Ausstattung leisten wir
nicht Gewähr.
Verbesserungen der Ware durch uns nach unserer Überzeugung sind stets zulässig.
Bei begründeten Beanstandungen hat der Käufer nach unserer Wahl Anspruch auf
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen,
wenn der Käufer Kaufmann ist. Ist die Nachbesserung oder unsere Ersatzlieferung
erneut mangelhaft, kann der Käufer insoweit die Rückgängigmachung des
Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Weitergehende Ansprüche
jeder Art sind für einen Käufer, der Kaufmann ist, ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen, die
uns gegenüber dem Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleibt die von uns gelieferte
Ware unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug
ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung
hier mit an. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Hierdurch wird kein
Rücktritt vom Vertrag erklärt. Der Käufer gewährt zur Abholung der Vorbehaltsware
sofortigen und ungehinderten Zutritt zu den Geschäfts- und Lagerräumen.
Zahlungen
Zahlungen, Fälligkeit und Skonto bestimmen sich nach § 8 der Einheitsbedingungen
der Deutschen Textilindustrie. Danach sind Rechnungen zahlbar, innerhalb 10 Tagen
ab Rechnungsdatum mit 4 % Skonto, ab 11. bis 30. Tag ab Rechnungsdatum mit
2,25 % Skonto und ab 31. bis 60. Tag ab Rechnungsdatum netto. Ab 60 Tage nach
Rechnungsdatum hat der Käufer Fälligkeitszinsen mit 3 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, wenn er Kaufmann ist. Die Fälligkeitszinsen
sind höher anzusetzen, wenn wir eine höhere Zinsbelastung nachweisen.
Bei neuen Geschäftsverbindungen können wir Vorauskasse verlangen. Die Annahme
von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich im Einzelfall vor. In jedem
Fall erfolgt sie immer nur zahlungshalber und bedeutet keine Stundung unserer
Zahlungsansprüche. Bei Zahlungen durch/über Dritte, insbesondere im Rahmen von
Delcredere-Abkommen, gilt unsere Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei
uns eingegangen ist. Diskont- und Wechselspesen, Wechselsteuer u.ä. Kosten sind
vom Käufer zu tragen und sofort fällig.
Befindet sich der Käufer in Zahlungsrückstand, werden weitere Zahlungen, die zur
Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichen, erst auf die Kosten und Auslagen, dann
auf die Zinsen, schließlich auf etwaige Schadensersatzansprüche und zum Schluß
auf die Hauptleistung in der Reihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB angerechnet, § 366
Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot
Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug,
hat er seine Zahlungen eingestellt, ergeben Auskünfte oder andere Tatsachen eine
reelle Gefährdung unserer Ansprüche aus durchgeführten oder bevorstehenden
Lieferungen, so werden alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers uns gegenüber
sofort fällig, und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit eventuell hereingenommener
Wechsel, Stundungszusagen, Teilzahlungsvereinbarungen oder ähnlicher Abreden.
Dies gilt auch für noch nicht beiderseits erfüllte Kaufverträge. Darüberhinaus sind wir
in einem derartigen Fall berechtigt, sofort Vorauskasse oder ausreichende Sicherheit
zu verlangen oder von den Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu fordern, ohne daß dem Käufer deshalb Gegenansprüche entstehen.
Mit Zahlungsverzug des Käufers – gleich aus welcher Lieferung – erlischt dessen
Recht zur Veräußerung der Waren, die Einziehungsermächtigung und sein Besitzrecht
an allen nicht vollständig bezahlten Waren.
Ab Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Einräumung des Besitzes an
unseren Waren zu verlangen und diese bei dem Käufer in dessen Geschäftsräumen
aufzusuchen und wegzuschaffen. Der Käufer gestattet hiermit ausdrücklich das
Betreten aller Geschäftsräume und Lagerplätze, an denen sich die Waren befinden,
durch uns bzw. unseren Beauftragten. Er tritt schon jetzt etwaige Herausgabeansprüche
gegen Dritte bezüglich unserer Waren an uns ab. Wir nehmen die
Abtretung an. Ab Verzugsbeginn schuldet der Käufer Verzugszinsen von 3 % pa.
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Umsatzsteuer.
Sie sind höher anzusetzen, wen wir eine höhere Zinsbelastung nachweisen.
Aufrechnung, Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts
gegenüber unseren fälligen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung
sind für einen Käufer, der Kaufmann ist, ausgeschlossen, sofern der Käufer
nicht über unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen verfügt.
Annahmeverzug, Rücklieferung
Rücksendungen sind grundsätzlich nur innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware
unter folgenden Bedingungen möglich:
Die Rücklieferung von Waren durch den Kunden ist grundsätzlich und ohne unsere
schriftliche Zustimmung unzulässig.
Haben wir im Einzelfall einer Rücklieferung zugestimmt, muß die Ware in tadellosen
Zustand bei frachtfreier Rücksendung spätestens binnen 10 Tagen nach unserer
Zustimmung hier eingehen. In diesem Fall schuldet der Kunde uns für Wertminderung,
entgangenen Gewinn und/oder erhöhte Aufwendungen Ersatzzahlung in Höhe
von pauschal 50 % zuzüglich Mehrwertsteuer aus dem Brutto-Warenwert, sofern wir
keinen höheren Schaden nachweisen oder der Kunde nicht nachweist, daß uns kein
oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Verweigert der Kunde schuldhaft und endgültig ohne unsere Zustimmung die Annahme
der Ware, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung
von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt. In beiden Fällen schuldet
der Kunde uns 90 % des Brutto-Warenwertes zuzüglich Mehrwertsteuer als Mindestbetrag
unseres pauschalierten Schadens, es sei denn, er weist nach, daß uns
ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist oder wir können einen höheren
Schaden nachweisen. Die vorstehende Zahlungspflicht gilt neben unseren Rechten
aus Eigentum und Besitz auch dann, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug
befand und wir nach Ablauf einer ihm eingeräumten angemessenen Nachfrist von
8 Tagen den Rücktritt vom Vertrag erklärt haben.
Schlußbestimmung
Der Kaufvertrag und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann
gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten, sofern das
Gesetz nichts anderes zwingend bestimmt.
Stand: Januar 2015