Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Warenlieferung bzw. sonstige Leistungen an unsere Kunden, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Vorrang haben nur individuelle Vertragsabreden. Im übrigen gelten hilfsweise bei ergänzungsbedürftigen Vertragslücken die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie (die Sie auf Wunsch kostenlos von uns erhalten), in der jeweils gültigen Fassung.
Abweichende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners sind nur wirksam, soweit wir sie schriftlich ausdrücklich anerkannt haben. In jedem anderen Fall lehnen wir deren Geltung ab. Auch durch bloße Auslieferung unserer Ware erkennen wir etwaige abweichende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners nicht an. Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen (EAG) wird für die Verkaufsgeschäfte mit unseren Kunden ausgeschlossen.
Für alle unsere Verkaufsgespräche wird die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland als anwendbares Recht vereinbart, auch im internationalen Geschäftsverkehr. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Würzburg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Erfüllungsort für die beiderseitigen Vertragspflichten ist Würzburg.

Preise
Die Preise verstehen sich in EURO netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen.

Neukunden
Der Mindestbestellwert für Erstaufträge beträgt EURO 1.000,–.

Lieferung
Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter EURO 500,– hat der Kunde die Kosten für Porto und Verpackung zu tragen, bei Bestellungen über EURO 500,– trägt der Lieferant die Kosten. Bei Auslandslieferungen trägt der Kunde die Kosten. Für unsere Verpackungsmaterialien liegen Verwertungsgarantien vor. Die Verpackung trägt ein entsprechendes Verwertungssymbol, sie wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen. Wünscht der Kunde besondere Beförderungsart, z.B. Eiltransport, hat er dies vorher mitzuteilen und dafür die Mehrkosten zu tragen.

Lieferzeit
Die angegebene bzw. vereinbarte Lieferzeit wird nach besten Kräften eingehalten. Fälle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, besondere Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung bzw. unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Produktion) befreien uns nach unserer Wahl von der Lieferpflicht und berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferzeit.
Wird die vereinbarte Lieferzeit schuldhaft überschritten, bestimmen sich die Rechte des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er kann uns bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Sie muß mindestens 18 Tage betragen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist der Käufer gegebenenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder – wenn er kein Kaufmann ist – Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Rücktritt muß schriftlich angezeigt werden. Ist der Käufer Kaufmann, steht ihm nur das Rücktrittsrecht zu.
Etwaige weitergehenden Ansprüche sind für ihn ausgeschlossen. Ist der Käufer nicht Kaufmann, sind alle Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, die auf nur fahrlässigem Handeln unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Versand
Der Versand erfolgt auf dem von uns aus günstigsten Weg unter Zugrundelegung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die Ware reist in allen Fällen ab unserer Versandstelle auf Gefahr des Käufers. Dieser ist verpflichtet, jede Sendung bei ihrer Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen. Wir sind berechtigt, die Lieferung im Interesse und auf Rechnung des Käufers zu versichern. In diesem Fall verpflichtet sich der Käufer, im Schadensfall zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen unverzüglich eine amtliche Tatbestandsmeldung oder eidesstattliche Erklärung über den entstandenen Verlust an die Versicherungsgesellschaft bzw. an uns zu senden. Bei Verstoß dagegen entfällt ein etwaiger Ersatzanspruch des Käufers.
Behauptet der Käufer, die bestellte Ware ganz oder teilweise nicht oder nicht richtig erhalten zu haben, trifft ihn dafür die Beweislast, wenn wir nachweisen, daß eine entsprechende Sendung zeitlich passend zum Versand an ihn aufgegeben worden ist.

Beanstandungen
Der Käufer hat offensichtliche Mängel der Ware sowie Mehr oder Mindestlieferung oder Falschlieferung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlußfrist von 10 Tagen bei uns eingehend nach Empfang unter Angabe von Kundennummer, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Ist der Käufer Kaufmann, richtet sich seine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377, 378 HGB.

Gewährleistung
Zusicherungen über den Vertragsgegenstand müssen als solche bezeichnet und schriftlich gegeben werden. Für geringfügige Abweichungen der Ware von Mustern, Modellen, Katalogen oder Prospekten in Form, Farbe oder Ausstattung leisten wir nicht Gewähr.
Verbesserungen der Ware durch uns nach unserer Überzeugung sind stets zulässig. Bei begründeten Beanstandungen hat der Käufer nach unserer Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer Kaufmann ist. Ist die Nachbesserung oder unsere Ersatzlieferung erneut mangelhaft, kann der Käufer insoweit die Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Weitergehende Ansprüche jeder Art sind für einen Käufer, der Kaufmann ist, ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen, die uns gegenüber dem Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hier mit an. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Hierdurch wird kein Rücktritt vom Vertrag erklärt. Der Käufer gewährt zur Abholung der Vorbehaltsware sofortigen und ungehinderten Zutritt zu den Geschäfts- und Lagerräumen.

Zahlungen
Zahlungen, Fälligkeit und Skonto bestimmen sich nach § 8 der Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie. Danach sind Rechnungen zahlbar, innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 4 % Skonto, ab 11. bis 30. Tag ab Rechnungsdatum mit 2,25 % Skonto und ab 31. bis 60. Tag ab Rechnungsdatum netto. Ab 60 Tage nach Rechnungsdatum hat der Käufer Fälligkeitszinsen mit 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, wenn er Kaufmann ist. Die Fälligkeitszinsen sind höher anzusetzen, wenn wir eine höhere Zinsbelastung nachweisen. Bei neuen Geschäftsverbindungen können wir Vorauskasse verlangen. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich im Einzelfall vor. In jedem Fall erfolgt sie immer nur zahlungshalber und bedeutet keine Stundung unserer Zahlungsansprüche. Bei Zahlungen durch/über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delcredere-Abkommen, gilt unsere Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist. Diskont- und Wechselspesen, Wechselsteuer u.ä. Kosten sind vom Käufer zu tragen und sofort fällig.
Befindet sich der Käufer in Zahlungsrückstand, werden weitere Zahlungen, die zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichen, erst auf die Kosten und Auslagen, dann auf die Zinsen, schließlich auf etwaige Schadensersatzansprüche und zum Schluß auf die Hauptleistung in der Reihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB angerechnet, § 366 Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot
Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt, ergeben Auskünfte oder andere Tatsachen eine reelle Gefährdung unserer Ansprüche aus durchgeführten oder bevorstehenden Lieferungen, so werden alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers uns gegenüber sofort fällig, und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit eventuell hereingenommener Wechsel, Stundungszusagen, Teilzahlungsvereinbarungen oder ähnlicher Abreden. Dies gilt auch für noch nicht beiderseits erfüllte Kaufverträge. Darüberhinaus sind wir in einem derartigen Fall berechtigt, sofort Vorauskasse oder ausreichende Sicherheit zu verlangen oder von den Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern, ohne daß dem Käufer deshalb Gegenansprüche entstehen. Mit Zahlungsverzug des Käufers – gleich aus welcher Lieferung – erlischt dessen Recht zur Veräußerung der Waren, die Einziehungsermächtigung und sein Besitzrecht an allen nicht vollständig bezahlten Waren.
Ab Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Einräumung des Besitzes an unseren Waren zu verlangen und diese bei dem Käufer in dessen Geschäftsräumen aufzusuchen und wegzuschaffen. Der Käufer gestattet hiermit ausdrücklich das Betreten aller Geschäftsräume und Lagerplätze, an denen sich die Waren befinden, durch uns bzw. unseren Beauftragten. Er tritt schon jetzt etwaige Herausgabeansprüche gegen Dritte bezüglich unserer Waren an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Ab Verzugsbeginn schuldet der Käufer Verzugszinsen von 3 % pa. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher anzusetzen, wen wir eine höhere Zinsbelastung nachweisen.
Aufrechnung, Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts gegenüber unseren fälligen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung sind für einen Käufer, der Kaufmann ist, ausgeschlossen, sofern der Käufer nicht über unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen verfügt.

Annahmeverzug, Rücklieferung
Rücksendungen sind grundsätzlich nur innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware unter folgenden Bedingungen möglich:
Die Rücklieferung von Waren durch den Kunden ist grundsätzlich und ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.
Haben wir im Einzelfall einer Rücklieferung zugestimmt, muß die Ware in tadellosen Zustand bei frachtfreier Rücksendung spätestens binnen 10 Tagen nach unserer Zustimmung hier eingehen. In diesem Fall schuldet der Kunde uns für Wertminderung, entgangenen Gewinn und/oder erhöhte Aufwendungen Ersatzzahlung in Höhe von pauschal 50 % zuzüglich Mehrwertsteuer aus dem Brutto-Warenwert, sofern wir keinen höheren Schaden nachweisen oder der Kunde nicht nachweist, daß uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Verweigert der Kunde schuldhaft und endgültig ohne unsere Zustimmung die Annahme der Ware, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt. In beiden Fällen schuldet der Kunde uns 90 % des Brutto-Warenwertes zuzüglich Mehrwertsteuer als Mindestbetrag unseres pauschalierten Schadens, es sei denn, er weist nach, daß uns ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist oder wir können einen höheren Schaden nachweisen. Die vorstehende Zahlungspflicht gilt neben unseren Rechten aus Eigentum und Besitz auch dann, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befand und wir nach Ablauf einer ihm eingeräumten angemessenen Nachfrist von 8 Tagen den Rücktritt vom Vertrag erklärt haben.

Schlußbestimmung
Der Kaufvertrag und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten, sofern das Gesetz nichts anderes zwingend bestimmt.

Stand: Januar 2015